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Datenschutz-News 04/2011

Kategorie: 
27. April 2011 - 14:36

Zusammenlegung der Datenschutz-Behörden in Hessen

Die Zusammenlegung der Datenschutz-Behörden in Hessen nimmt Formen an. Der Datenschutzbeauftragte des Landes, Herr Michael Ronellenfitsch, soll die Überwachung von Behörden, Unternehmen und Privatleuten in einer unabhängigen Einrichtung gewährleisten. Darauf verständigten sich CDU, SPD, FDP und Grüne, ein entsprechender Beschluss soll noch vor der Sommerpause fallen.

Bisher ist das dem Innenminister unterstellte Regierungspräsidium Darmstadt zuständig für Unternehmen und Privatleute. Die Trennung der privaten und öffentlichen Bereiche war ohnehin schwierig. Der Datenschutzbeauftrage ist für die Sparkassen zuständig, das Regierungspräsidium für die Banken. In den meisten Bundesländern wurde bereits die Überwachung von öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen zusammengeführt, unterliegen dabei aber der Kontrolle der Innenministerien.

Dabei stellt sich die Frage: Wie soll der Innenminister kontrolliert werden, wenn dieser das Datenschutzpersonal stellt? Hessen gilt daher mit diesem eingeschlagenen Weg europaweit als „Musterknabe“.

Datenschutz beginnt am Arbeitsplatz: 7 praxisbezogene Tipps, mit denen Sie Datenschutz aktiv betreiben

Viele Unternehmen nehmen zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Datechutzes in Angriff oder haben diese bereits umgesetzt. Oft geht es dabei um die Optimierung der Firewall oder um Datensicherungskonzepte. Hierbei geht es oftmals um strategische bzw. technisch anspruchsvolle Maßnahmen, die die Mitarbeiter nur indirekt betreffen. Datenschutz beginnt aber schon direkt am Arbeitsplatz und jeder kann sich an der Einhaltung und an der Optimierung beteiligen.

Immer wieder findet man Unterlagen die achtlos rumliegen oder Dokumente landen im Altpapier, gehören aber unbedingt in den Schredder. Der Zutritt zu sensiblen Bereichen wie Personalabteilung oder zur IT ist vielmals nicht geregelt.

Wir haben daher 7 praxisbezogene Tipps für Sie zusammen gestellt, durch deren Umsetzung können Sie ohne großen Aufwand den Datenschutz an Ihrem Arbeitsplatz erheblich verbessern.

Tipp 1: Machen Sie „reinen Tisch“

Wenn Sie zwischendurch Ihren Arbeitsplatz verlassen oder abends nach Hause gehen, lassen Sie keine vertraulichen oder sensiblen Unterlagen mit personenbezogenen Daten auf dem Schreibtisch liegen. Verschließen Sie diese Unterlagen sicher vor unberechtigtem Zugriff.

Tipp 2: Füttern Sie den Schredder lieber zu viel als zu wenig

Unterlagen dürfen nicht in falsche Hände geraten. Nutzen Sie daher den Schredder oder die Datenschutztonne lieber zu viel als zu wenig. Immer wieder geraten sensible Dokumente durch Unachtsamkeit ins Altpapier. Industriespionen erleichtern Sie dadurch die Suche nach Unternehmensinformationen im Altpapier ungemein. Der entstehende Schaden für Ihr Unternehmen wird nicht unerheblich sein. Datenschutz ist auch Arbeitsplatzschutz.

Tipp 3: Sperren Sie den Bildschirm

Ein einfacher Tastendruck auf die „Windows-Taste“ + „L“ oder „Strg“ + „Alt“ + „Entf“ sperrt bei Windowsrechnern den Bildschirm. Sollten Unbefugte Ihren nicht gesperrten Rechner benutzen, geschieht das unter Ihrem Benutzernamen. Wie wollen Sie nun erklären, dass der dadurch entstandene Schaden eigentlich nicht durch Sie entstanden ist. „Windows-Taste“ + „L“ sollte zur Gewohnheit werden.

Tipp 4: Vertrauliche Gespräche

Sollten Sie Besuch empfangen oder ein Gespräch unter Kollegen führen, in dem vertrauliche Themen besprochen werden, nutzen Sie dazu doch die Besprechungsräume oder vergleichbare vertrauliche Räume. Das Großraumbüro ist dazu nicht geeignet.

Tipp 5: Datenschutz darf man auch zeigen

Vertrauliche Telefonate im Großraumbüro oder mit dem Mobiltelefon an stark frequentierten Plätzen sind unseriös. Teilen Sie Ihrem Gesprächspartner ruhig mit, warum Sie ein Telefonat kurz unterbrochen haben. Teilen Sie Ihm mit, dass Sie für die weiteren Themen aus Gründen des Datenschutzes einen geeigneten, ruhigeren Platz aufgesucht haben, um das Gespräch fort zu setzen. Bei Ihrem Gesprächspartner kommt das mit Sicherheit sehr gut an und wirkt seriös.

Tipp 6: Lokal gespeicherte Daten

Speichern Sie keine Daten lokal auf Ihrer Festplatte. Sollte die Festplatte defekt sein, sind diese Daten womöglich für Sie nicht mehr lesbar. Für andere jedoch schon. Ebenso sind die Daten im Falle eines Diebstahls meist ungeschützt und für andere Personen, die sich an dem Rechner anmelden einsehbar. Speichern Sie daher keine Daten lokal.

Tipp 7: Ordnung am Schlüsselbund

Ist nicht unbedingt die beste Lösung. Besser ist es, man kann die Schlüssel nur schwer zuordnen. Verwenden Sie daher keine Schlüsselanhänger mit Ihrem Namen oder dem Namen des Unternehmens. Beschriften Sie auch die Schlüssel nicht mit Räumen oder Raumnummer. Sollte der Schlüsselbund offen herumliegen oder in falsche Hände geraten, sollte auf keinen Fall nachvollziehbar sein, um welche Schlüssel, Person oder Unternehmen es sich handelt. Schließen Sie die Schlüssel in einem Schlüsselkasten sicher weg, tragen Sie Ihre Schlüssel am besten in der Hosentasche bei sich.

IPhone speichert Standortdaten

Auf einer Konferenz in San Francisco gaben zwei Entwickler bekannt, wie umfangreich das IPhone Standortdaten speichert. Einer von Ihnen war bis vor 3 Jahren bei Apple als Entwickler beschäftigt. Demnach zeichnet das IPhone standardmäßig permanent Standortdaten des Benutzers auf und speichert diese in einer Datei auf dem Gerät.

Durch die Synchronisation mit dem Computer wird diese Datei unverschlüsselt übertragen und jeder kann dann auf dem Computer darauf zugreifen. Die beiden Entwickler vermuten, dass es diese Funktion seit dem Update auf Softwareversion iOS 4 implementiert ist. Dieses Vorgehen wird aber seit der Einführung der Apple-Datenschutzrichtlinie vom Juni 2010 (in diesem Monat kam auch die iOS 4 Version auf den Markt) gedeckt. In dieser holt sich das Unternehmen die pauschale Erlaubnis, „präzise Standortdaten“ einschließlich „des geografischen Standorts Ihres Apple-Computers oder Gerätes in Echtzeit“ zu erheben, zu nutzen und diese weiterzugeben.

Derzeit gibt es zwar keine Hinweise, dass die Daten an Apple übertragen werden, aber bei solch einer pauschalen Erlaubnis kann die Versuchung sehr hoch sein, dies doch irgendwann zu tun. Es ist dabei auch kein Trost, dass es nur ungefähre Standortdaten sind, da die Daten nicht per GPS sondern per Signallaufzeiten zu den Funktürmen gemessen werden.

Schulungen im Bereich Datenschutz

Um Sie bzw. Ihre Mitarbeiter im Bereich Datenschutz fit zu machen bzw. auf dem Laufenden zu halten, bietet die RVC verschiedene Datenschutzschulungen an. Nach Abschluss der Schulung erhalten Sie ein Zertifikat, welches die genauen Inhalte der Schulung aufweist. Profitieren Sie von dem Wissen unserer Datenschutzbeauftragten und Datenschutzmanagern! Wir haben Ihr Interesse geweckt? Sie möchten mehr erfahren? Folgenden Sie diesem Link.